Beitragsordnung

Beitragsordnung des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.

Hier finden Sie die Beitragsordnung als pdf.

Gemäß § 5 der Satzung des KMU e.V. hat die Mitgliederversammlung am 30. November 2022 folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1
Mitgliedsbeitrag

(1) Es werden folgende Mitgliedsbeiträge festgesetzt:

  1. Firmenmitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von EUR 500,- zzgl. USt.
  2. Einzelmitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von EUR 250,- zzgl. USt.
  3. Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von EUR 1.500,- zzgl. USt.

(2) Die Probemitgliedschaft ist beitragsfrei.

(3) Firmen- und Einzelmitglieder, welche ihrem Satzungszweck entsprechend und/oder ihrer Haupttätigkeit nach einer journalistischen Tätigkeit nachgehen, sind beitragsfrei.

§ 2
Aufnahmegebühr

Der Vorstand kann zusätzlich zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge die Erhebung einer Aufnahmegebühr beschließen. Er kann die Aufnahme in den Verein von der Zahlung der Aufnahmegebühr abhängig machen.

§ 3
Fälligkeit, Zahlweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird in Form eines Jahresbeitrages erhoben. Er ist zu Beginn eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten, fällig und zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Auch bei unterjährigem Beitritt ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

(2) Die Aufnahmegebühr ist fällig und zahlbar binnen 14 Tagen nach Stellung des Aufnahmeantrages.

(3) Die Mitglieder sollen dem Verein zur Zahlung ihrer Mitgliedsbeitrage ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 Frankfurt am Main, den 30. November 2022